Trägerkonferenz der Pflegeeinrichtungen der Stadt und des Landkreises Ansbach feierte 30-jähriges Jubiläum

Übergreifender Austausch von Betreibern, Leitungen und Aufsichtsbehörden zum Wohl der Pflegebedürftigen


Teilnehmer der 30. Trägerkonferenz Stadt- und Landkreis Ansbach

Die jährliche Trägerkonferenz der stationären Pflegeeinrichtungen der Stadt und des Landkreises Ansbach wird traditionell von den Diensten für Senioren der Diakonie Neuendettelsau koordiniert und organisiert. Jährlich wechselt der Veranstaltungsort in eine andere Pflegeeinrichtung. In diesem Jahr war das Seniorenwohn- und Pflegeheim Elisenstift in Schillingsfürst Gastgeber dieser trägerübergreifenden Austausch- und Informationsveranstaltung.

Neben den Verantwortlichen verschiedener Betreiber von Pflegeeinrichtungen, sowie Heim- und Pflegedienstleitungen, nehmen auch die Verantwortlichen der FQA (Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätssentwicklung und Aufsicht – also die Heimaufsicht von Stadt- und Landkreis Ansbach) daran teil.

Bei der Jubiläumsveranstaltung in diesem Jahr waren wichtige Themenschwerpunkte auf der Tagesordnung: Wie können die aktuellen Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Vollzug des Wohnqualitätsgesetztes in der Praxis umgesetzt werden? Wie können die seit diesem Jahr neuen „Angebote zur gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase“ in Pflegeeinrichtungen implementiert werden?

Zu diesen wichtigen Themenbereichen, als auch in der Austausch- und Diskussionsrunde von vorab eingereichten Fragen der Pflegeeinrichtungen wurden auch von Roman Pfeiffenberger (Heimaufsicht Landkreis Ansbach) praxisorientierte Vorgehensweisen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angemerkt.

Manuela Füller, Bereichsleitung der Dienste für Senioren der Diakonie Neuendettelsau, berichtete von der „Transform“-Studie der Bundesregierung zur Evaluierung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Diakonie Neuendettelsau ist in diesem Projekt als eine von 35 Einrichtungen im Bundesgebiet vertreten. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff beschreibt ein verändertes Verständnis der Pflege. „Die Definition des Gesetzgebers - Selbständigkeit und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen sollen gestärkt und möglichst lange erhalten werden - erfordert ein grundlegendes Umdenken in der Versorgung“ führte Füller hierzu aus. „Pflegekonzeptionen und Pflegehandlungen müssen somit in den Pflegeeinrichtungen das Fördern von Selbständigkeit noch weit mehr als bisher in den Vordergrund rücken“. Ziel des über ein Jahr laufenden Projektes ist es, der Bundesregierung eine aussagekräftige Rückmeldung zu geben, in wie weit eine Umsetzung der gesetzlich definierten Förderung von Selbständigkeit möglich ist. Die Chance für eine Anpassung der Rahmenbedingungen für die oftmals vermissten Zeitressourcen für den pflegebedürftigen Menschen und das versorgende Pflegepersonal könnten dann für die Zukunft genutzt werden.

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