Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten ein Testament abzufassen: handschriftlich oder notariell.
Sie errichten ein notarielles Testament bei einem Notar Ihrer Wahl. Die Regelung des Nachlasses ist damit juristisch abgesichert, und es erfolgt eine automatische Hinterlegung beim Amtsgericht. Die für ein notarielles Testament anfallende Gebührenübersicht finden Sie unter der Internetadresse:
www.bnotk.de/Berufsrecht/KostO/Kostenordnung.Inhaltsverzeichnis.html
wie auch direkt bei Ihrem Notar.
Ein Erbvertrag wird vom Erblasser vor einem Notar mit einer weiteren oder mehreren Personen abgeschlossen. Im Unterschied zum Testament ist der Erblasser an die im Erbvertrag getroffenen Regelungen grundsätzlich gebunden. Will er sich eine Abänderungsmöglichkeit bewahren, muss er sich diese im Vertrag vorbehalten. Ein Erbvertrag ist beispielsweise sinnvoll, wenn eine Unternehmensnachfolge in Abstimmung mit den Erben geregelt werden soll oder eine Pflegeverpflichtung einwandfrei abgesichert sein soll. Der Erbvertrag ist für Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften die einzige Möglichkeit, gemeinsam erbrechtliche Verfügungen zu treffen.
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