Durch die Abfassung eines Testaments können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen.
Sie können:
Testamentarische Verfügungen an eine gemeinnützige Organisation sind steuerfrei!
Wird eine solche Organisation mit einer Zuwendung bedacht, reduziert sich der Nachlass und die übrigen Begünstigten zahlen dadurch geringere Erbschaftssteuern.
Referat Fundraising/Stiftungszentrum
Wilhelm-Löhe-Straße 16
91564 Neuendettelsau
Christine Liebel
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