1. Stiftungszweck
Sie legen Ziel, Inhalt und Zweck Ihrer Stiftung fest. Wir beraten Sie
selbstverständlich gerne dabei.
2. Stiftungsvermögen
Sie bestimmen die Höhe des Stiftungskapitals.
3. Stiftungssatzung
Wir stellen Ihnen einen Entwurf des sogenannten „Stiftungsgeschäfts“
(d.h. die Willenserklärung, eine Stiftung zu gründen) sowie einen Satzungsentwurf zur Verfügung. Sie schließen mit uns einen Treuhandvertrag.
4. Die Stiftung wird eingerichtet.
5. Das zugesagte Stiftungskapital wird auf ein gesondertes Stiftungskonto
übertragen und verfügt über eine separate Buchhaltung.
Auf diese Weise können Sie den Weg Ihrer Zuwendung vom Einbringen in die Stiftung bis hin zum konkreten Verwendungszweck der Erträge exakt nachvollziehen. Die jährliche Überprüfung erfolgt durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
6. Stiftungsanerkennung
Die Diakonie Neuendettelsau beantragt beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit
und die Zuteilung einer eigenen Steuernummer sowie die Anmeldung und Anerkennung Ihrer Stiftung bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde.
7. Realisierung des Stiftungszweckes
Mit den ersten Erträgen, die fließen, übernimmt die Stiftung die Umsetzung
des Stiftungszweckes. Eine eigene Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit bei Dritten um Spenden für hilfsbedürftige Menschen aufzurufen. Auf diese Art und Weise können Sie Ihre Familie, Ihre Freunde, Mitarbeiter oder Geschäftspartner in das Engagement Ihrer Stiftung einbinden.
Referat Fundraising/Stiftungszentrum
Wilhelm-Löhe-Straße 16
91564 Neuendettelsau
Christine Liebel
Telefon: +49 (0) 9874 / 8 - 23 86
Fax: +49 (0) 9874 / 8 - 23 32
E-Mail: Christine.Liebel(at)DiakonieNeuendettelsau.de