Mit der gesetzlichen Erbfolge stellt der Gesetzgeber sicher, dass im Todesfall eine eindeutige Regelung besteht, auf wen das Vermögen des Verstorbenen übergehen soll.
Sie gilt:
Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach:
Gesetzliche Erben sind:
Referat Fundraising/Stiftungszentrum
Wilhelm-Löhe-Straße 16
91564 Neuendettelsau
Christine Liebel
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