Jeder hat das Recht auf eine würdevolle Pflege
Die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule für Krankenpflege an der Klinik Hallerwiese haben sich intensiv mit dem Thema „Würde in der Pflege“ auseinandergesetzt und daraus eine eigene Pflegecharta entwickelt.
Pflegecharta des Unterkurses Hallerwiese 16/19
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 GG)
Daher hat jeder pflegebedürftige Mensch ein Recht auf:
Privatsphäre
Jeder pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privatsphäre. Unser Maßstab für Nähe und Distanz misst sich dabei am individuellen Empfinden des Pflegebedürftigen.
Wir klopfen zum Beispiel vor Betreten des Zimmers an und decken bei der Körperpflege den Intimbereich ab.
Freiheit
Jedem pflegebedürftigen Menschen soll unter den Bedingungen des Krankenhausaufenthaltes so viel Selbstbestimmung wie möglich zugestanden werden.
Wir respektieren zum Beispiel persönliche Entscheidungen bezüglich pflegerischer Maßnahmen.
Akzeptanz und Wertschätzung
Wir respektieren, dass jeder pflegebedürftige Mensch das Anrecht auf Akzeptanz seiner persönlichen Eigenschaften hat und als soziales Wesen wahrgenommen wird und somit das Bedürfnis auf Zuneigung und Wertschätzung hat.
Beispielsweise sind wir den Pflegebedürftigen gegenüber stets freundlich und agieren empathisch, selbst in stressigen Situationen.
Ungeachtet der Charaktereigenschaften und Handicaps verhalten wir uns in jeder Situation wertschätzend gegenüber dem Pflegebedürftigen.
Sicherheit und individuelle Hilfe
Jede Hilfe muss auf den hilfsbedürftigen Menschen abgestimmt sein und seine persönlichen Umstände berücksichtigen.
Beispielsweise vermitteln wir bei der Mobilisation das Gefühl von Sicherheit und sorgen durch eine optimale Unterstützung des Pflegebedürftigen und den Einsatz von Hilfsmitteln für größtmögliche Sicherheit.
Beratung, Information und Aufklärung
Jeder pflegebedürftige Mensch hat das Recht über seine Situation und die Pflegemaßnahmen aufgeklärt zu werden. In der Kommunikation sind Pflegeende oft Bindeglied zwischen Arzt und den zu Pflegenden. Hierbei begegnen wir dem pflegebedürftigen Menschen stets emphatisch und auf gleicher Augenhöhe.
Wir erklären zum Beispiel dem Pflegebedürftigen alle Pflegemaßnahmen in einer für ihn verständlichen Art und Weise.
Psychische und physische Unversertheit
Gerade bei pflegebedürftigen Menschen haben wir ausdrücklich die Pflicht, ihre psychische und physische Unversehrtheit zu gewährleisten. Daher legen wir jedem einzelnen Schritt des Pflegeprozesses das seelische und körperliche Wohlbefinden des zu Pflegenden zu Grunde und setzen die Maßnahmen gewissenhaft, fachlich korrekt und feinfühlig um.
Motivation
Jede Pflegefachkraft hat sich darum zu bemühen, bei fehlender Motivation bzw. Eigeninitiative des Pflegebedürftigen, diesen zu ermutigen. Hierbei motivieren wir den pflegebedürftigen Menschen zum aktiven Mitwirken an der eigenen Genesung. Zum Beispiel werden Ziele des Patienten durch aktive Motivationsbeispiele (Verbesserung der Mobilität durch Teilnahme am Geschehen) von der Pflegekraft unterstützt und begleitet.
Respekt von Kultur und Religion
Wir Pflegekräfte akzeptieren das Recht des Patienten, seine kulturellen und religiösen Gewohnheiten auszuleben.
Zum Beispiel weisen wir auf muslimische Gebetsräume hin, ermöglichen dem Pflegebedürftigen, diese zu erreichen und berücksichtigen besondere Ernährungsgewohnheiten.
Die generalistische Pflegeausbildung bei Diakoneo
Die Schulstandorte befinden sich in:
- Neuendettelsau
- Fürth (früher: Pflegeschule Nürnberg; die praktische klinische Ausbildung findet in erster Linie an der Klinik Hallerwiese-Cnopfsche Kinderklinik statt)
- Roth
- Ansbach
- Lauf an der Pegnitz
- Schwabach
- Schwäbisch Hall
Nächster Start der Ausbildung: 1. September
In Schwäbisch Hall: 1. April und 1. Oktober. Dort ist die Ausbildung auch in Teilzeit möglich.
Ausbildungsvoraussetzungen und Bewerbungsmöglichkeiten:
Pflegeausbildung bei Diakoneo